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AGB für Werbepartner
Allgemeine Geschäftsbedingungen der G+D Börse5 UG für das Online-Werbegeschäft
1. Werbeauftrag
Im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der „Werbeauftrag“ ein Vertrag über die Schaltung eines oder mehrere Werbemittel im Internet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, sofern Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmend sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
Werbemittel können im Sinne dieser AGB der G+D Börse5 UG z.B. sein: ein Bild oder mehrere Bilder und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern (Animationen), aus einer Fläche, die bei Anklicken und/oder Tastaturbefehlen die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten URL zu weiteren Daten im Internet herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Hyperlink). Werbemittel werden in ihrer Art als Werbung gekennzeichnet.
3. Vertragsabschluß
Durch eine schriftliche oder eine per Email übermittelte Bestätigung kommt der Vertrag durch den Auftraggeber zustande. Bei mündlicher oder telefonischer Bestätigung liegen auch hier die AGB zugrunde.
4. Datenanlieferung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Werbemittel in der von G+D Börse5 UG festgelegten Formaten und Größen und in Übereinstimmung mit den technischen Voraussetzungen der von G+D Börse5 UG festgelegten Vorgaben, rechtzeitig vor Werbebeginn zu liefern. Die Aufbewahrungspflicht des Werbemittels durch G+D Börse5 UG endet nach seiner letztmaligen Buchung nach 3 Monaten. Kosten zur Änderung des Werbemittels durch G+D Börse5 UG trägt der Auftraggeber..
5. Ablehnung eines Auftrages
G+D Börse5 UG kann Aufträge ablehnen, wenn diese nicht den gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entsprechen oder deren Veröffentlichung für G+D Börse5 UG wegen inhaltlichen und technischen Formen unzumutbar ist. G+D Börse5 UG behält sich das Recht vor auch schon veröffentlichte Werbemittel zurückzuziehen, wenn diese nachträglich vom Auftraggeber verändert wurden und dadurch den Punkten in Absatz 1 widersprechen.
6. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber stellt G+D Börse5 UG von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährleistet dass er der Besitzer aller Rechte zur Schaltung des Werbemittels ist. G+D Börse5 UG wird von den Kosten der Rechtverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich G+D Börse5 UG nach Treue und Glauben mit Unterlagen und Informationen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt G+D Börse5 UG alle für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Die Übertragung der zuvor genannten Rechte ist örtlich unbegrenzt und berechtigen zur Schaltung aller technischen Verfahren und aller Formen der Online-Medien.
7. Gewährleistung seitens G+D Börse5 UG
G+D Börse5 UG gewährleistet die bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels im Rahmen des üblichen technischen Standards und Anforderungen. Der Auftraggeber weiß jedoch, dass es nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Die Gewährleistungspflicht ist nicht verletzt bei unwesentlichen Fehlern, die da wären: Bei einem Ausfall von G+D Börse5 UG über einen Zeitraum von mehr als 10% der gebuchten Zeit entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Ausfallzeitraum. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Sind Mängel bei Werbemittel nicht offenkundig kann der Auftraggeber bei Veröffentlichung keine Ansprüche geltend machen. Gleiches gilt bei wiederholten Werbeschaltungen bei denen der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächsten Werbeschaltung auf den Fehler aufmerksam macht oder darauf hinweist.
8. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die G+D Börse5 UG nicht zu vertreten und zu verantworten hat, insbesondere durch: Falls ein oder mehrere Gründe vorliegen, wird der Auftrag von G+D Börse5 UG nachgeholt wenn es in der zumutbaren Zeit für den Auftraggeber möglich ist. Der Vergütungsanspruch von G+D Börse5 UG bleibt bestehen.
9. HaftungSchadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens G+D Börse5 UG, seiner Vertreter oder Mitarbeiter. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche, die aus Unmöglichkeit der Leistungserstellung und Verzug resultieren, sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10. Preisliste
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (schriftlich oder Email) festgelegt wurden. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen zu. Innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Preiserhöhungen, muss das Rücktrittsrecht ausgeübt werden. Ansonsten gelten die neuen Preiserhöhungen als akzeptiert.
11. Zahlung
Werbeaufträge werden bei G+D Börse5 UG jeweils monatlich im Voraus entrichtet.
12. Kündigung
Jeder Werbepartner erhält 14 Tage vor Ablauf seiner Werbezeit eine Erinnerungs-Email von G+D Börse5 UG in der er seine Werbezeit verlängern oder kündigen kann. Werbeaufträge müssen schriftlich oder per Email in Einhaltung der Kündigungsfrist (10 Tagen) gekündigt werden, damit werden den Werbepartnern 4 Tage Bedenkzeit eingeräumt. Sollte keine Kündigung vom Auftraggeber erfolgen, gilt der gebuchte Werbeplatz nach Ablauf der gebuchten Werbezeit als gekündigt.
13. Datenschutz
Die Abwicklung des Werbeauftrags findet unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzes statt.
14. Überprüfung des Werbemittels
Bevor ein Werbevertrag zustande kommt zwischen G+D Börse5 UG und dem Werbepartner muss G+D Börse5 UG vorher das Werbemittel zur Überprüfung erhalten haben. Erst nach Überprüfung und der erfolgreichen Freigabe durch G+D Börse5 UG wird ihre Online-Reservierung gebucht und erst dann kommt der Werbevertrag zustande. Der Werbepartner erhält nach Freigabe seine Rechnung.
15. Werbung
Teilerstattungen von Werbekosten infolge von Kündigung vor Vertragsablauf sind ausgeschlossen. G+D Börse5 UG behält sich das Recht vor, Preisänderungen durchzuführen. Die neuen Preislisten werden per Email mit der aktuellen Rechnung verschickt, spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten. Nach Ablauf der Frist ohne Einspruch gelten die aktuellen Preislisten.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
